Winterdienst
Folgende Tätigkeiten umfasst unser Angebot an Dienstleistungen im Bereich Winterdienst:
- Vom 1. November bis 31. März übernehmen wir für Sie zuverlässig und gründlich die Räum- und Streupflicht auf Gehwegen, Flächen und Parkplätzen gemäß den jeweiligen Gemeindlichen Vorschriften. Die Gewährleistung der Verkehrssicherheit, sowie das rechtzeitige und zuverlässige Erscheinen beim Kunden hat für uns oberste Priorität. Bei Schneefall sind unsere Mitarbeiter schnell vor Ort und sorgen für die Sicherheit der Objektbenutzer. Freundlichkeit, Zuverlässigkeit und Offenheit sind Werte, welche für uns sprechen.
- Wir garantieren Ihnen, dass wir die Verkehrssicherheit auf dem Objektgelände und an den angrenzenden Gehwegen jederzeit optimal gewährleisten können.
- Durch ein speziell auf Ihr Objekt zugeschnittenes Leistungspaket, können wir Ihnen ein Komplettangebot anbieten.